So läuft das Erstgespräch in unserer Kanzlei ab
Wer in der Krise zu uns kommt, braucht schnell Orientierung. Wir erklären, was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten, was wir in der ersten Stunde klären und wie es danach weitergeht.
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht · Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Maximilian Lukas Kuder begleitet Unternehmen, Geschäftsleitungen, Gläubiger und Privatpersonen durch wirtschaftliche Krisen: vom ersten Warnsignal über Sanierung und Insolvenzverfahren bis zum geordneten Neustart. Klar in der Analyse, verbindlich in der Umsetzung, erreichbar, wenn es darauf ankommt.
Ihre Situation
Eine Krise sieht aus der Sicht eines Unternehmens anders aus als aus der Sicht eines Gläubigers oder einer Privatperson. Wählen Sie die Perspektive, die Ihrer Lage am nächsten kommt.
Ihr Ansprechpartner
Inhaber · Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht · Rechtsanwalt seit 2022
Ihr Mandat liegt bei einem Rechtsanwalt, der Ihre Akte kennt: Rechtsanwalt Maximilian Lukas Kuder bearbeitet es persönlich, unser Sekretariat nimmt Ihr Anliegen auf und behält Fristen im Blick – mit kurzen Wegen und direktem Draht.
„Krisen folgen Regeln. Wer sie kennt, behält den Spielraum – und entscheidet selbst, wie es weitergeht.“
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Die meisten Anfragen, die uns erreichen, beginnen mit einem dieser Sätze. Hinter jedem steht ein klar beschriebenes Vorgehen.
Fristen
Im Insolvenz- und Sanierungsrecht laufen Fristen, ob man von ihnen weiß oder nicht. Deshalb klären wir sie als Erstes.
So arbeiten wir
Bevor Kosten entstehen, wissen Sie, womit Sie rechnen müssen. Und bevor wir über Strategie sprechen, klären wir, ob eine Frist läuft.
Ablauf & Kosten im DetailUnser Sekretariat nimmt Ihr Anliegen auf, notiert laufende Fristen sofort und sendet Ihnen die Mandatsunterlagen zu.
Rechtsanwalt Maximilian Lukas Kuder sichtet die Unterlagen und ordnet Ihre Situation rechtlich ein – offen, auch wenn die Antwort unbequem ist.
Sie erhalten Vorgehen, Zeitplan und eine transparente Aussage zu den Kosten – nach gesetzlichen Gebühren oder mit einer Vergütungsvereinbarung.
Wir setzen das Vorgehen um, vertreten Sie gegenüber Gericht, Insolvenzverwalter, Gläubigern oder Vertragspartnern und bleiben ansprechbar, wenn Folgefragen entstehen.
Aktuelles
Kurze Beiträge zu Fristen, Verfahren und Haftung – als erste Orientierung, nicht als Ersatz für Beratung im Einzelfall. Zum Ratgeber mit Glossar.
Wer in der Krise zu uns kommt, braucht schnell Orientierung. Wir erklären, was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten, was wir in der ersten Stunde klären und wie es danach weitergeht.
Bei Zahlungsunfähigkeit muss die Geschäftsleitung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens nach drei Wochen, Insolvenzantrag stellen. Bei Überschuldung sind es sechs Wochen. Was in dieser Zeit zu tun ist und was nicht.
Seit dem StaRUG muss jede Geschäftsleitung Entwicklungen, die den Fortbestand gefährden können, fortlaufend überwachen und bei Bedarf gegensteuern. Ein einfaches Frühwarnsystem genügt – aber es muss gelebt werden.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder nutzen Sie das Formular weiter unten.
Für juristische Personen wie GmbH, UG oder AG sowie für Gesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter (etwa die GmbH & Co. KG) gilt: Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 15a Abs. 1 InsO).
Die Fristen sind Höchstfristen: Sie dürfen nur ausgeschöpft werden, solange eine Sanierung ernsthaft und aussichtsreich betrieben wird. Im Zweifel sollte die Lage sofort geprüft werden.
Nein, nicht zwingend. Mit einem Insolvenzplan, in der Eigenverwaltung oder im Schutzschirmverfahren kann ein Unternehmen saniert und fortgeführt werden. Alternativ lässt sich der Geschäftsbetrieb im Wege der übertragenden Sanierung auf einen Erwerber übertragen. Je früher Sie handeln, desto mehr dieser Wege stehen offen.
Im Regelverfahren geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen auf einen vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO). In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsleitung im Amt und führt das Verfahren selbst, überwacht von einem Sachwalter (§§ 270 ff. InsO). Voraussetzung ist unter anderem eine Eigenverwaltungsplanung mit Finanzplan und Sanierungskonzept (§ 270a InsO). Mehr dazu im Ratgeber Eigenverwaltung oder Regelinsolvenz.
Die Kosten besprechen wir mit Ihnen, bevor wir tätig werden. Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gesetzlich auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt, sofern nichts anderes vereinbart ist (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Mit Unternehmen kann eine transparente Vergütungsvereinbarung getroffen werden, etwa über ein Zeithonorar oder eine Pauschale. Details finden Sie unter Ablauf & Kosten.
Nicht ohne Prüfung. Eine Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO) setzt voraus, dass die jeweiligen Anfechtungsvoraussetzungen tatsächlich vorliegen – etwa, dass Sie bei einer Zahlung in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag die Zahlungsunfähigkeit Ihres Kunden kannten (§ 130 InsO). Diese Voraussetzungen muss der Verwalter darlegen und beweisen; Leistungen, für die unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung erbracht wurde, sind als Bargeschäft weitgehend geschützt (§ 142 InsO). Mehr dazu unter Insolvenzanfechtung.
Die Restschuldbefreiung wird in der Regel drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilt (§ 287 Abs. 2 InsO), wenn Sie in dieser Zeit Ihre Obliegenheiten erfüllen – etwa eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich darum bemühen und pfändbares Einkommen abführen. Vorher muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen werden. Den Ablauf beschreibt unser Ratgeber Restschuldbefreiung in drei Jahren.
Kontakt
Ein paar Sätze genügen. Unser Sekretariat nimmt Ihr Anliegen auf und notiert laufende Fristen sofort; anschließend bespricht Rechtsanwalt Maximilian Lukas Kuder mit Ihnen, was jetzt zu tun ist.
Läuft eine Frist, rufen Sie bitte zusätzlich an: Die Anfrage allein hält keine Frist auf. Weitere Wege und die Anfahrt finden Sie unter Kontakt & Anfahrt.